Energieausweis erstellen lassen
Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Ich bin Daniel Jakobi, Energieberater aus Frankfurt und gelisteter Energie-Effizienz-Experte.
Ich unterstütze Sie dabei, den passenden Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Ihre Immobilie auszuwählen und erstelle Ihnen diesen zeitnah.
Dabei begleite ich Sie persönlich vom ersten Gespräch bis zum fertigen rechtsgültigen Energieausweis.
Im Folgenden erfahren Sie, wann welcher Energieausweis nötig ist und wie die Zusammenarbeit mit mir Schritt für Schritt abläuft.
Allgemeine Informationen
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, braucht dafür laut dem Gebäudeenergiegesetz einen passenden Energieausweis.
Da es verschiedene Ausweisarten gibt, ist zu Beginn oft unklar, welcher Ausweis benötigt wird. Besonders bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeanteil ist dies nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich.
Deshalb ist es wichtig, gemeinsam alle relevanten Daten zu sichten, um auf dieser Grundlage einen oder manchmal auch mehrere rechtssichere Energieausweise für Ihre Immobilie zu erstellen.
Bedarf oder Verbrauch – die zwei Arten des Energieausweises
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Energieausweises:
1. Der Energiebedarfsausweis
Dieser Ausweis basiert auf einer technischen Analyse der Immobilie – unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Er berücksichtigt Baujahr, Bauweise, Dämmung, Anlagentechnik und wird vor allem bei älteren oder umfassend sanierten Gebäuden benötigt.
Voraussetzung: Für Neubauten und Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 – sofern keine Sanierung auf Wärmeschutzniveau durchgeführt wurde.
2. Der Energieverbrauchsausweis
Hier wird der reale Energieverbrauch der letzten drei Jahre betrachtet. Der Ausweis ist schneller und günstiger zu erstellen, eignet sich aber nur bei nachgewiesenen Verbrauchsdaten und typischer Nutzung ohne längere Leerstände.
Voraussetzung: Mindestens 5 Wohneinheiten oder nach 1977 erbaut.
Ich prüfe für Sie im Vorfeld, welcher Ausweis rechtlich zulässig ist – und welcher sinnvoll. Denn in einzelnen Fällen ist ein Bedarfsausweis besser geeignet, auch wenn ein Verbrauchsausweis erlaubt wäre. Zum Beispiel wenn der spätere Käufer einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen möchte.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Er ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
- Bei Verkauf oder Vermietung eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes
- Bei Neubau eines Gebäudes
- Bei umfassender Sanierung, wenn das gesamte Gebäude energetisch verändert wird
Der Ausweis muss bei Vermietung oder Verkauf bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen, als Kopie oder digital. Zudem haben Ihre Käufer und Mieter sogar ein Recht auf Einsicht. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist der Energieausweis verpflichtend auszuhändigen.
Als Energieberater helfe ich Ihnen dabei, diese Pflichten zu erfüllen und erstelle Ihnen einen aussagekräftigen und vor allem rechtssicheren Energieausweis.
Der Ablauf – Schritt für Schritt zum rechtsgültigen Energieausweis
Damit Sie sich bereits einen Eindruck von der Zusammenarbeit mit mir verschaffen können, zeige ich Ihnen im Folgenden die wichtigsten Schritte bei der Erstellung Ihres Energieausweises
1. Abfrage der wichtigsten Gebäudedaten
Für die Ausstellung des Energieausweises senden Sie mir bitte zunächst die wichtigsten Angaben Ihrer Immobilie. Nur so kann ich für Sie prüfen, welcher Energieausweis benötigt wird. Neben der Anschrift ist vor allem das Baujahr, die Anzahl der Wohneinheiten und der Sanierungszustand relevant.
Falls vorhanden, können Sie mir auch gerne direkt alle gebäudebezogenen Unterlagen (Bauakte, Wohnflächenberechnung, Grundrisse etc.) mitschicken, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Wenn Sie mich anrufen, klären wir alle wichtigen Details natürlich telefonisch.
2. Unverbindliche Erstprüfung & Angebot
Ich prüfe danach sämtliche von Ihnen bereitgestellte Informationen und Unterlagen Ihrer Immobilie an und teile Ihnen mit, welcher Energieausweis erforderlich ist: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, Wohn- oder Nichtwohngebäude, ein oder gar zwei Ausweise. Zudem erhalten Sie ein darauf abgestimmtes Angebot von mir.
3. Datenerfassung & Berechnung
Bei einem Bedarfsausweis erfasse ich anschließend in einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin alle relevanten Gebäudedaten und fertige danach ein 3D-Modell Ihrer Immobilie für die energetische Bilanzierung an. Bei einem Verbrauchsausweis analysiere ich die von Ihnen bereitgestellten Daten einschließlich der Verbrauchskennwerte von Heizung, Warmwasser und bei Gewerbeeinheiten auch von Strom. Basierend auf den Berechnungen erstelle ich Ihren Energieausweis und registriere ihn beim Deutschen Institut für Bautechnik.
4. Abschluss & Übergabe
Im Anschluss an die Erstellung erhalten Sie den fertigen Energieausweis zeitnah als PDF. Dieser ist direkt nutzbar und für die nächsten 10 Jahre gültig für den Verkauf oder die Vermietung Ihres Gebäudes. Optional sende ich Ihnen den Ausweis auch gerne als Farbkopie zu Ihnen nach Hause.
Zusätzlich erhalten Sie von mir eine Einschätzung zum energetischen Zustand Ihrer Immobilie. Auf Wunsch sende ich Ihnen auch die aufgenommenen Fotos für Ihre Unterlagen oder zur Weitergabe an Dritte mit.
Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gerne!
Dann melden Sie sich gern und ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und bespreche mit Ihnen unverbindlich, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie benötigt wird.
Daniel Jakobi
Energie-Effizienz-Experte für Wohn-und Nichtwohngebäude
Zertifizierter Energie-Fachberater
Sachkundiger für Wärmepumpenanlagen nach VDI 4645