Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, braucht Klarheit – und den richtigen Energieausweis.
Der Energieausweis ist Pflicht. Spätestens beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Gebäudes muss er vorliegen – und zwar schon bei der Besichtigung. Doch welcher Ausweis ist der richtige? Und wie sieht der Ablauf aus, damit alles reibungslos und vor allem rechtssicher klappt?
In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, worauf es bei der Ausweiserstellung ankommt – und wie ich Sie als Energieberater in Frankfurt zuverlässig unterstütze. Mit klarer Beratung, verständlichem Ablauf und einer termingerechten Erstellung.
Bedarf oder Verbrauch – die zwei Arten des Energieausweises
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Energieausweises:
1. Der Energiebedarfsausweis
Dieser Ausweis basiert auf einer technischen Analyse der Immobilie – unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Er berücksichtigt Baujahr, Bauweise, Dämmung, Anlagentechnik und wird vor allem bei älteren oder umfassend sanierten Gebäuden benötigt.
🔹 Voraussetzung: Für Neubauten und Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 – sofern keine Sanierung auf Wärmeschutzniveau durchgeführt wurde.
2. Der Energieverbrauchsausweis
Hier wird der reale Energieverbrauch der letzten drei Jahre betrachtet. Der Ausweis ist schneller und günstiger zu erstellen, eignet sich aber nur bei nachgewiesenen Verbrauchsdaten und typischer Nutzung ohne längere Leerstände.
🔹 Voraussetzung: Mindestens 5 Wohneinheiten oder nach 1977 erbaut.
Ich prüfe für Sie im Vorfeld, welcher Ausweis rechtlich zulässig ist – und welcher sinnvoll. Denn in einzelnen Fällen ist ein Bedarfsausweis besser geeignet, auch wenn ein Verbrauchsausweis erlaubt wäre. Zum Beispiel wenn der spätere Käufer einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen möchte.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Er ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich:
- Bei Verkauf oder Vermietung eines Wohn- oder Nichtwohngebäudes
- Bei Neubau eines Gebäudes
- Bei umfassender Sanierung, wenn das gesamte Gebäude energetisch verändert wird
Der Ausweis muss bei Vermietung oder Verkauf bereits bei der ersten Besichtigung vorliegen, als Kopie oder digital. Käufer und Mieter haben ein Recht auf Einsicht. Nach Abschluss des Vertrags ist er zudem verpflichtend auszuhändigen.
Als Energieberater helfe ich Ihnen dabei, diese Pflichten zu erfüllen und erstelle Ihnen einen aussagekräftigen und vor allem rechtssicheren Energieausweis.
So läuft die Erstellung bei mir ab
Damit Sie rechtssicher und entspannt durch den Prozess kommen, übernehme ich für Sie die komplette Erstellung des passenden Energieausweises – von der Prüfung der vorhandenen Unterlagen bis zur Übergabe. Der Ablauf:
Kostenlose Erstprüfung & Angebot
Ich schaue mir sämtliche Informationen und Unterlagen Ihrer Immobilie an und sage Ihnen konkret, welcher Energieausweis erforderlich ist: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis, Wohn- oder Nichtwohngebäude, ein oder gar zwei Ausweise. Zudem erhalten Sie ein darauf abgestimmtes Angebot.
Datenerfassung & Berechnung
Im Anschluss erfasse ich bei einem Bedarfsausweis in einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin alle relevanten Gebäudedaten und führe anschließend die energetische Bilanzierung durch. Bei einem Verbrauchsausweis analysiere ich die von Ihnen bereitgestellten Verbrauchskennwerte.
Erstellung & Übergabe
Im Anschluss an die Erstellung erhalten Sie den fertigen Energieausweis inkl. Eintragung in die Ausweisdatenbank beim Deutschen Institut für Bautechnik zeitnah als PDF, direkt nutzbar für Verkauf oder Vermietung. Optional sende ich Ihnen den Ausweis auch gerne als Farbkopie zu Ihnen nach Hause.
Beratung & Empfehlungen
Zusammen mit dem Energieausweis erhalten Sie zusätzlich Hinweise zum Ergebnis zur Einordnung des energetischen Zustandes Ihres Gebäudes.
📄 Optional: Hier können Sie meine Formulare zur Erstellung direkt downloaden.
[Sobald du mir die Formulare gibst, baue ich hier den Link ein.]
Noch Fragen? Ich berate Sie persönlich.
Sie sind unsicher, welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist?
Oder möchten direkt und ohne Umwege einen rechtssicheren Ausweis erstellen lassen?
Aufgrund meiner Erfahrung von bereits zahlreichen ausgestellten Energieausweisen unterschiedlichster Art (Wohngebäude, Nichtwohngebäude als auch gemischt genutzte Gebäude) kann ich Sie zuverlässig unterstützen.
Ich freue ich mich über Ihre Anfrage per Mail oder Ihren Anruf.
Ihr Energieberater in Frankfurt und Umgebung
Daniel Jakobi